Nachrichten

EU-Übernahme von Änderungen an IAS 7 und IFRS 7

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 16. Mai 2024 die Verordnung (EU) 2024/1317 vom 15. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1803 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards... mehr lesen

Nächste Termine

Titel Datum Ort
28. Sitzung FA Nachhaltigkeitsberichterstattung
28.05.2024 - 28.05.2024 Videokonferenz
Sustainability Standards Conference 2024
10.06.2024 - 10.06.2024 Goethe-Universität Frankfurt
Sitzung Gemeinsamer Fachausschuss
26.06.2024 - 26.06.2024 tbd
Sitzung FA Finanzberichterstattung
27.06.2024 - 27.06.2024 tbd

Offen zur Kommentierung

Mitgliedschaft

Werden Sie selbst zur Stimme

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Vereins kann jede juristische Person und jede Personenvereinigung werden, die der gesetzlichen Pflicht zur Rechnungslegung unterliegt oder sich mit der Rechnungslegung befasst. Da die Mitgliederstruktur im gesamtwirtschaftlichen Interesse die unterschiedlichen Belange der an der Rechnungslegung Beteiligten repräsentieren soll, wird jedes Mitglied einem der folgenden Segmente zugeordnet:

Industrieunternehmen im vorgenannten Sinne sind auch Unternehmen, die sich mit Handel, Dienstleistungen etc. befassen.